Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Nargiz Dienstleistungen – Zaunbau & Montage
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen im Bereich Zaunbau, die zwischen Nargiz Dienstleistungen – Zaunbau & Montage, Bernhard-Poether-Weg 32, 46238 Bottrop (nachfolgend „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) geschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Auftragserteilung eines Kunden schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen. Die Nutzung unserer Website oder das Absenden eines Kontaktformulars stellt noch keinen Vertragsabschluss dar, sondern lediglich eine unverbindliche Anfrage.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang (Art und Umfang der Zaunanlage, Materialien, Zusatzleistungen, An- und Abfahrt etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (z. B. per E-Mail).
§ 4 Ausführung durch eigene und regionale Teams
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen nach eigener Wahl durch eigene Monteure, mobile Einsatzteams oder regionale Partnerteams ausführen zu lassen. Diese handeln im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Für den Kunden besteht stets ein Vertrag mit dem Auftragnehmer, nicht mit einzelnen Teams oder Monteuren.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass:
- der Montageort frei zugänglich ist,
- eventuelle Leitungen, Kabel oder Besonderheiten rechtzeitig mitgeteilt werden,
- erforderliche Genehmigungen (z. B. baurechtliche Genehmigungen, Nachbarzustimmungen) vor Beginn der Arbeiten eingeholt sind.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Üblicherweise werden Abschlagszahlungen vereinbart, z. B.:
- 30–50 % Anzahlung bei Auftragserteilung bzw. vor Baustart,
- Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme.
Zahlungen sind ohne Abzug binnen der vereinbarten Frist nach Rechnungsstellung zu leisten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Termine und Ausführungsfristen
Angegebene Ausführungs- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen durch Witterung, Krankheit, Lieferengpässe, höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB. Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein, sofern gesetzlich zulässig.
§ 10 Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund übernommener Garantien zwingend ist.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird hierüber gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert.
Das Widerrufsrecht kann jedoch erlöschen, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnen oder wenn individuell angefertigte Zaunelemente, speziell zugeschnittene Bauteile oder andere auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren hergestellt werden (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Bottrop.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.